Schulrechtliche Änderungen im Schuljahr 2006/07

2006-07-15 19:30 von Torsten Buncher

Zum Beginn des neuen Schuljahres tritt neben dem überarbeiteten Schulgesetz eine neue Ausbildungsordnung für die Grundschule in Kraft. Einige der Bestimmungen, die ab diesem Schuljahr gelten, seien hier erläutert:


- am Ende des Schuljahres erhalten alle Kinder, die in die dritte Klasse versetzt werden, Noten auf dem Zeugnis

- die Übergangsempfehlung in Klasse 4 nennt neben der Gesamtschule eine weitere Schulform und ggf. eine dritte mit Einschränkungen

- Kinder, die an einer Schule angemeldet werden, für die sie keine Empfehlung bekommen haben, nehmen an einem dreitägigen Probeunterricht teil

- über Ordnungsmaßnahmen wie Erteilung eines Verweises, Ausschluss vom Unterricht und Überweisung in eine parallele Klasse entscheidet die Schulleitung

- Rechtsmittel gegen diese Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung

- MitarbeiterInnen von Betreuungseinrichtungen in der Schule können stimmberechtigte Mitglieder in der Schulkonferenz werden

- die Schulkonferenz wählt zukünftig die Schulleitungen; zunächst zweimal für je fünf Jahre, dann auf Lebenszeit

- die Schulkonferenz kann das Tragen einheitlicher Schulkleidung empfehlen

- die Schulkonferenz erhält drei Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Aufstellung über die verausgabten Mittel

- die Qualitätsagentur überprüft künftig spätestens alle vier Jahre alle Schulen

- es gilt eine einjährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Rechtschreibreform

- neuer Stichtag für die Einschulung im kommenden Schuljahr ist der 31.07.

- kleine Grundschulen können als Dependancen größerer geführt werden

- das Lernstudio ist die äußere Differenzierung für Kinder aller Jahrgänge bis zur Hälfte der regelmäßigen Unterrichtstunden


ab dem Schuljahr 2007/08:

 

- wird Englisch versetzungsrelevant

- werden Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten erteilt


weitere Informationen erhalten sie unter www.schulministerium.nrw.de

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