Gemeinsames Lernen

Individuelle Förderung

Unsere Lehrerinnen und Lehrer ermitteln die Förderbedarfe der Kinder durch informelle und formelle Testverfahren sowie durch Leistungsüberprüfungen und Beobachtungen. Wenn eine zusätzliche Förderung notwendig ist, beschreibt die Klassenlehrerin die Lernausgangslage und die zu erreichenden Ziele in einem Förderplan, der mit den Eltern besprochen wird. In den Förderkonferenzen stimmen wir ab, wie ihr Kind von welcher Fachkraft die angemessene Förderung erhält. Dies kann durch differenziertes Material, mehr Zeit, vertiefende Erklärungen oder Förderprogramme geschehen. Die verantwortlichen Pädagogen halten schriftlich fest, wie das Kind gefördert wurde und evaluieren regelmäßig, ob die Förderung erfolgreich war. Ist das Ziel des Förderplans erreicht, kann ein weiteres Ziel folgen oder die Förderung nicht mehr notwendig sein. Alle Kinder erhalten individuelle Förderung, Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf erhalten die Förderung auch durch Sonderpädagogen.

Sonderpädagogische Förderung

Kann ein Kind trotz der individuellen Förderung im Unterricht nicht erfolgreich lernen, kann eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sinnvoll sein. In diesem Fall sprechen die Lehrkäfte die Eltern frühzeitig an. Nach Beratung mit den Lehrkräften können die Eltern oder in Ausnahmefällen auch die Schule einen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beim Schulamt für den Kreis Lippe stellen. Das Schulamt prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird und beauftragt eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung gemeinsam ein Gutachten über den Umfang der notwendigen Förderung zu erstellen. Die beauftragten Lehrkräfte laden die Eltern anschließend zu einem Gespräch ein und informieren über den weiteren Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote. Das Schulamt entscheidet dann, ob und in welchem Umfang ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat und legt einen geeigneten Förderort fest. Die kann eine Schule des Gemeinsamen Lernens oder eine Förderschule sein. Die die Eltern erhalten über die Festlegung des Förderschwerpunkt und des Förderortes einen einen schriftlichen Bescheid.

Die Bereiche, in denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden kann sind:

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. Emotionale und soziale Entwicklung,
  4. Hören und Kommunikation,
  5. Sehen,
  6. Geistige Entwicklung,
  7. Körperliche und motorische Entwicklung